Jede/r HausbewohnerIn soll sich in der Übergangswohngemeinschaft wohl fühlen können und Ruhe und Schutz erfahren. Dazu ist die Einhaltung der Hausordnung unbedingt notwendig:
- Die Zimmer sind mit einem Systemschloss versperrbar. Für den Schlüssel, der zugleich auch die Haustür sperrt, ist eine Kaution von €20 zu hinterlegen. Die Zimmer sind in Abwesenheit der HausbewohnerIn versperrt zu halten.
- Wertgegenstände, Dokumente und Geld können im Safe des Büros verwahrt werden.
- Alle BewohnerInnen des Hauses sind zur Mitarbeit im Haus verpflichtet. Dazu gehören die Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten, Küchendienst, Wäschepflege, Gartenarbeit, Heiz- und Brennstoffarbeiten. Alle übernommenen Dienste sind ordentlich durchzuführen.
- Die Zimmer sind regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Veränderungen im Zimmer dürfen nur nach Absprache mit dem Betreuungsteam durchgeführt werden.
- Die Einrichtung des Hauses ist Vereinseigentum. Diese ist schonend zu behandeln und sauber zu halten.
- Im Haus herrscht Rauchverbot.
- Der Aufenthalt im Haus ist mit Alkoholabstinenz verbunden.
- Der Besitz und Gebrauch von Waffen und illegalen Drogen sind verboten.
- Die Ausübung von körperlicher Gewalt führt zum sofortigen Ausschluss.
- Für Abwesenheiten von der Übergangswohngemeinschaft ist das Einvernehmen mit dem Betreuungsteam herzustellen. Die Anwesenheit hausfremder Personen ist dem Betreuungsteam zu melden.
- Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Betreuungsteams gehalten werden.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung, bei zu geringer Bereitschaft zur Zusammenarbeit und bei der Begehung von Straftaten kann das Betreuungsteam den Hausbewohner ausschließen.
Der Tagesplan
für HausbewohnerInnen, die nicht einer Arbeit nachgehen oder sich nicht in einer Kursmaßnahme befinden
8.30 Uhr: | Morgenrunde (davor individuelles Frühstück) |
9.00 Uhr: | Hausdienste, Beschäftigungseinheiten, Behördenwege, Arztbesuche, Einzelgespräche, Gesprächsrunden, Kochtraining, … |
11.30 Uhr: | Mittagessen (wird fertig geliefert oder in Form eines Kochtrainings von HausbewohnerInnen zubereitet) |
13.00 Uhr: | angeleitete Beschäftigungseinheiten oder Freizeitaktivitäten in der Gruppe |
17.30 Uhr: | Abendessen (wird vom Küchendienst gemeinsam mit anderen HausbewohnerInnen zubereitet) |
Freitags 16.00: | Hausversammlung |