Das Wohnheim in Winden 24 bei Melk beherbergt Menschen, die auf Grund ihres persönlichen Schicksals wohnungslos geworden sind oder von unmittelbar bevorstehender Wohnungslosigkeit bedroht sind. Zumeist sind diese auch arbeitslos und brauchen die Unterstützung durch einen betreuten Wohnplatz.
Das Betreuungsangebot richtet sich an volljährige Männer und fallweise an Frauen. Menschen mit einer Suchtproblematik können nach erfolgter stationärer Entwöhnung aufgenommen werden.

Das Betreuer(innen)team bietet Unterstützung bei:

  • Arbeits- und Wohnungssuche
  • finanzieller und sozialer Absicherung
  • Schuldenregelung
  • Bearbeitung von Konflikten, Konfliktbewältigung
  • Rehabilitation nach psychosozialen Krisen
  • Wiedereingliederung nach Haftstrafen oder nach einem Maßnahmenvollzug
  • Wiedereingliederung  von Alkohol- und Drogenabhängigen nach stationärer Entwöhnung
  • Wiedererlangung / Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit
  • Neuorientierung und Lebensplanung

Eine Aufnahme in die Übergangswohngemeinschaft kann nur nach erfolgtem Erstgespräch (telefonische Terminvereinbarung) und nach einer entsprechend positiven Entscheidung des Betreuer(innen)teams erfolgen. Die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den zuständigen Sozialhilfeträger (meistens Land Niederösterreich). Die Wohnmöglichkeit ist in der Regel auf die Dauer eines Jahres beschränkt.
Das Team steht tagsüber, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr zur Verfügung und ist sonst über die Nummer 0664 / 5064537 in Rufbereitschaft erreichbar.

Zielgruppe

Laut Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Land NÖ betreut der Verein hilfebedürftige, volljährige Personen, die wohnungslos und nicht selbständig wohnfähig sind. Zusätzlich liegt eine akute sekundäre Problemindikation (wie Arbeitslosigkeit, Haftentlassung, Alkoholproblem, finanzielle Probleme, Schulden, psychosoziale und/oder sozialmedizinische Probleme) vor.
Keine Alterseinschränkung außer Volljährigkeit (in Ausnahmefällen und nur bei Zustimmung der Jugendwohlfahrtsbehörde auch Jugendliche).

Betreuungsziele

Das bestimmende Ziel ist eine selbständige Lebensführung und soweit wie möglich die Eingliederung in das Erwerbs- und Gesellschaftsleben. Die individuellen Betreuungsziele werden in den jeweiligen Betreuungsplanungen mit den einzelnen KlientInnen formuliert und immer wieder auf ihre Erreichbarkeit und die Erreichung überprüft.