Das Erstgespräch

Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Das Erstgespräch wird von mindestens zwei Teammitgliedern mit dem Aufnahmewerber / der Aufnahmewerberin geführt. Mit Hilfe eines Aufnahmebogens und bei einem intensiven Gespräch mit dem Interessenten / der Interessentin und eventuell seiner / ihrer Begleitperson, sammelt das Team die für eine Entscheidung notwendigen Informationen und macht sich einen Eindruck von der Situation des /der Betroffenen. Das Haus und das Hilfsangebot werden vorgestellt, damit sich der Interessent / die Interessentin auch ein Bild machen kann.

Als Voraussetzung für eine Aufnahme müssen erfüllt sein:

  • Freiwilligkeit
  • Kooperationsbereitschaft
  • Nutzung des Betreuungsangebotes
  • Akzeptanz der Hausordnung
  • Kostenübernahme durch einen Sozialhilfeträger

Die Aufnahme erfolgt vorerst für einen Monat (Orientierungsphase). Ein weiterer Verbleib ist mit maximal 12 Monaten begrenzt und wird in Form einer Betreuungsvereinbarung mit dem Hausbewohner / der Hausbewohnerin strukturiert und fallweise (bei Bedarf) verlängert.

Notaufnahme

Eine Notaufnahme ohne diese „Bedenkzeit“ ist nur in Ausnahmefällen möglich.