Das Erstgespräch
Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Das Erstgespräch wird von mindestens zwei Teammitgliedern mit dem Aufnahmewerber / der Aufnahmewerberin geführt. Mit Hilfe eines Aufnahmebogens und bei einem intensiven Gespräch mit dem Interessenten / der Interessentin und eventuell seiner / ihrer Begleitperson, sammelt das Team die für eine Entscheidung notwendigen Informationen und macht sich einen Eindruck von der Situation des /der Betroffenen. Das Haus und das Hilfsangebot werden vorgestellt, damit sich der Interessent / die Interessentin auch ein Bild machen kann.
Das Team trifft die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme in den darauffolgenden Tagen, ebenso wird der Interessent / die Interessentin darum ersucht, sich seine / ihre Entscheidung genau zu überlegen und dann telefonisch bekannt zu geben.
Als Voraussetzung für eine Aufnahme müssen erfüllt sein:
- Freiwilligkeit
- Kooperationsbereitschaft
- Nutzung des Betreuungsangebotes
- Akzeptanz der Hausordnung
- Kostenübernahme durch einen Sozialhilfeträger
Die Aufnahme erfolgt vorerst für einen Monat (Orientierungsphase). Ein weiterer Verbleib ist mit maximal 12 Monaten begrenzt und wird in Form einer Betreuungsvereinbarung mit dem Hausbewohner / der Hausbewohnerin strukturiert und fallweise (bei Bedarf) verlängert.
Notaufnahme
Eine Notaufnahme ohne diese „Bedenkzeit“ ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Aufnahme
Der Einzug erfolgt FREIWILLIG!
- Beim Einzug in die Überganswohngemeinschaft wird mit dem neuen Hausbewohner / der neuen Hausbewohnerin ein Sozialhilfeantrag (gem. §20 NÖSHG) für die Kostenübernahme der Unterbringung und Betreuung ausgefüllt und bei der Bezirkshauptmannschaft Melk eingereicht.
- Fehlt eine Krankenversicherung, so wird im Rahmen des Mindestsicherungsgesetzes um Übernahme der Versicherungskosten angesucht.
- Der Hauptwohnsitz des Hausbewohners / der Hausbewohnerin wird auf die Adresse Winden 24, 3390 Melk umgemeldet.
- Für das Zimmer erhält der Hausbewohner / die Hausbewohnerin einen eigenen Schlüssel (gegen Erlag einer Schlüsselkaution von € 20), der die Zimmertür und die Haustür sperrt. Wir haben 18 Plätze im Haus, davon 14 Einbettzimmer und 4 in zwei Doppelzimmern.
- Der Hausbewohner / die Hausbewohnerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung.
- Es wird gemeinsam mit dem Bewohner / der Bewohnerin eine genaue Anamnese erstellt und es werden eine Reihe von psychologischen Tests angeboten. Die materiellen, finanziellen, persönlichen und sozialen Grundbedingungen werden abgeklärt.
- Der Hausbewohner / die Hausbewohnerin meldet sich (wenn arbeitsfähig) am Arbeitsamt arbeitssuchend, um eine etwaige Versicherungsleistung und die Vermittlungsdienste in Anspruch nehmen zu können.
- Das BetreuerInnenteam unterstützt den Hausbewohner / die Hausbewohnerin bei der Eingewöhnung in die Hausgemeinschaft. Die anderen HausbewohnerInnen beteiligen sich aktiv an der Eingliederung des / der „Neuen“.
- Bei den beiden Konsiliarärzten des Vereins werden Termine für die allgemeinmedizinische und fachärztliche Anamnese und Beratung vereinbart und von dem neuen Hausbewohner / der neuen Hausbwohnerin dementsprechend wahrgenommen.
- Die Aufenthaltsdauer wird je nach Bedarf festgelegt. In der Regel wird sie für maximal ein Jahr genehmigt und kann auf Antrag verlängert werden.
- Für den Aufenthalt wird nach dem ersten beitragsfreien Monat ein monatlicher Hauskostenbeitrag des Klienten / der Klientin festsetzen, der je nach Einkommen, Ansparleistungen und Schuldentilgung des Klienten / der Klientin zwischen € 0,- und € 196,20 liegt.
- Bei Einkommenslosigkeit wird der Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse gem. NÖSHG zur Verfügung gestellt.