Für und mit jedem Hausbewohner / jeder Hausbewohnerin wird gemeinsam ein Betreuungsplan erstellt und regelmäßig in Einzelgesprächen überprüft. Dieser Betreuungsplan gilt als Arbeitsvereinbarung und dient einer positiven Entwicklung des Hausbewohners / der Hausbewohnerin in Richtung auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben.

Probezeit

Sie ist mit einem Monat befristet und dient unseren HausbewohnerInnen als Orientierungsphase, um gemeinsam mit dem Betreuungsteam der Übergangswohngemeinschaft individuelle Möglichkeiten abzuklären. Diese Probezeit soll auch die Möglichkeit zur Überprüfung bieten, ob eine längerfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist. Das Probemonat dient uns als Grundlage zur Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes und wird weitestgehend die Inhalte der Arbeitsvereinbarung bestimmen.

Betreuungskonzept

Das Angebot der Betreuung gliedert sich schwerpunktmäßig in folgende Bereiche:

  • sozialarbeiterische und arbeitsmarktmäßige Betreuung
  • klinisch- psychologische Betreuung
  • Beschäftigungstherapie und Freizeitpädagogik
  • medizinische Betreuung

Der zeitliche Ablauf gliedert sich in eine:

  • Probezeit
  • Betreuungsvereinbarung
  • Vorbereitung auf den Auszug
  • eventuelle Nachbetreuung

Beschäftigung und Freizeitpädagogik

Die Beschäftigung ist ein fixer Bestandteil der Tagesstruktur. Sie dient jenen, die am Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen, als Training und den anderen HausbewohnerInnen als Tagesstruktur.

Unter fachlicher Anleitung werden Instandhaltungssarbeiten im Haus, Reinigungsarbeiten und Hausdienste, Kochtraining, Gartenarbeiten, sowie Bastel- und Reparaturarbeiten in der Werkstätte verrichtet.

Weiters bieten wir angeleitete Freizeitaktivitäten in der Gruppe an. Die HausbewohnerInnen können sich mit ihren Vorlieben und Ideen einbringen. Von kulturellen Aktivitäten wie der Besuch von Ausstellungen, über Sportprogramme wie Schwimmen, Eislaufen, Kegeln, usw. bis hin zu Gesellschaftsspielen ist vieles möglich.

Medizinische Betreuung

Diese wird durch unsere KonsiliarärztInnen – einem Arzt für Allgemeinmedizin, einer Fachärztin für Psychiatrie und einem Facharzt für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde – gewährleistet.

Nachbetreuung

Wir sind bestrebt, unsere HausbewohnerInnen so selbständig wie möglich in geregelte Lebensverhältnisse zu entlassen.

Nach dem Ausscheiden aus der Wohnheimbetreuung gibt es bei Bedarf das Angebot einer individuell vereinbarten Nachbetreuung. Inhalte dieser Vereinbarung können Unterstützungen in folgenden Bereichen sein:

  • Wohnungsumgebung / Nachbarschaft
  • Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten
  • Hausbesuchsbetreuung
  • Pflege- und Hilfsdienste
  • Teilnahme an Tagesstrukturangeboten im Wohnheim
  • Krisenintervention

Es kann auch sinnvoll sein, bestimmte Bereiche der Betreuung weiterhin wahrzunehmen und zum Abschluß zu bringen (z.B. Unterstützung bei der Schuldensanierung oder Arbeitsfindung usw.) oder etwa durch Aufrechterhaltung des Kontaktes die KlientInnen vor einer völligen Isolation zu bewahren und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.