Für und mit jedem Hausbewohner / jeder Hausbewohnerin wird gemeinsam ein Betreuungsplan erstellt und monatlich in Einzelgesprächen überprüft. Dieser Betreuungsplan gilt als Arbeitsvereinbarung und dient einer positiven Entwicklung des Hausbewohners / der Hausbewohnerin in Richtung auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben.

Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit wird dem Hausbewohner / der Hausbewohnerin eine ganzheitliche psychologische Untersuchung angeboten, die ihm / ihr die Möglichkeit bietet, seine / ihre Persönlichkeit in allen Dimensionen und seine / ihre Verhaltensmuster zu analysieren und zu reflektieren. Nach dieser Feststellung seiner / ihrer Fähigkeiten, Möglichkeiten und Defizite erstellt er / sie gemeinsam mit dem Team einen Betreuungsplan, in dem die Ziele und die Schritte dazu vereinbart werden.

Probezeit

Sie ist mit einem Monat befristet und dient unseren HausbewohnerInnen als Orientierungsphase, um gemeinsam mit dem Betreuungsteam der Übergangswohngemeinschaft individuelle Möglichkeiten abzuklären. Diese Probezeit soll auch die Möglichkeit zur Überprüfung bieten, ob eine längerfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist. Das Probemonat dient uns als Grundlage zur Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes und wird weitestgehend die Inhalte der Arbeitsvereinbarung bestimmen.

Betreuungskonzept

Das Angebot der Betreuung gliedert sich schwerpunktmäßig in folgende Bereiche:

  • sozialarbeiterische und arbeitsmarktmäßige Betreuung
  • klinisch- psychologische Betreuung
  • Beschäftigungstherapie und Freizeitpädagogik
  • medizinische Betreuung

Der zeitliche Ablauf gliedert sich in eine:

  • Probezeit
  • Betreuungsvereinbarung
  • Vorbereitung auf das Vertragsende
  • eventuelle Nachbetreuung

Sozialarbeiterische, arbeitsmarktmäßige Betreuung

Diese wird in den Bereichen der sozialen und finanziellen Absicherung, der Wohnungs- und Arbeitssuche und der Schuldensanierung vom Betreuungsteam und in Einzelfällen von den vermittelnden Einrichtungen geleistet. Ein Proband der Bewährungshilfe wird zum Beispiel weiterhin in diesen Bereichen von seinem Bewährungshelfer betreut. Es bestehen regelmäßige Kontakte zu allen mit der Problematik unseres KlientInnenkreises befaßten Einrichtungen.

Wir bieten Unterstützung bei:

  • der Arbeits- und Wohnungssuche
  • der finanziellen und der sozialen Absicherung
  • der Schuldensanierung
  • Bemühungen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft
  • der Bewältigung von Krisen
  • der Bearbeitung von Konflikten an.

Als Mittel zur Umsetzung dienen uns die Einzelgespräche, die Hausversammlung (wöchentlich), ein individuelles Betreuungskonzept (Arbeitsvereinbarung, Betreuungskartei) und unsere Kontakte zu Ämtern, Behörden und anderen sozialen Einrichtungen und Projekten sowie eventuell auch zu den Familien der HausbewohnerInnen.

Klinisch psychologische Betreuung

Wir verstehen uns als extramurale Einrichtung und bieten unseren KlientInnen die Möglichkeit, sich (wieder) an ein Leben außerhalb von geschlossenen Institutionen zu gewöhnen. Nach einer psychischen Krise finden Menschen bei uns die Möglichkeit zur Integration und Rehabilitation. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen nach psychosozialen Krisen und entwöhnungswillige Alkoholkranke mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft.

Nach einer Eingewöhnungszeit unterzieht sich der Bewohner einer psychologischen Untersuchung im Haus, um das Profil seiner Fähigkeiten und Schwächen festzustellen.

Die klinisch-psychologische Behandlung findet auf der Verhaltensebene statt mit Schwerpunkten in

  • der Motivationsarbeit zur Abstinenzerhaltung und/oder Rückfallvermeidung in der Langzeitentwöhnung
  • Psychoedukation (Selbsteinschätzung der eigenen Symptome und Abklärung des Krankheitsbildes)
  • Behandlung der Symptome und Probleme
  • Entwicklung der Persönlichkeit und Stärkung der Fähigkeiten

In der Betreuung von alkoholabhängigen HausbewohnernInnen orientieren wir uns an der Typologie von Dr. Otto Lesch, wir arbeiten dabei eng mit den KonziliarärztInnen zusammen

Beschäftigung und Freizeitpädagogik

Die Beschäftigung ist ein fixer Bestandteil der Tagesstruktur. Sie dient jenen, die am Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen, als Training und den anderen HausbewohnerInnen als Tagesstruktur.

Unter fachlicher Anleitung werden Instandhaltungssarbeiten im Haus, Reinigungsarbeiten und Hausdienste, Kochtraining, Gartenarbeiten, sowie Bastel- und Reparaturarbeiten in der Werkstätte verrichtet. Die gemeinsame Tätigkeit verbindet, fördert den Sozialkontakt, hebt den Selbstwert und ist ein Training für die Selbständigkeit und Planungsfähigkeit.

Weiters bieten wir angeleitete Freizeitaktivitäten in der Gruppe an. Die HausbewohnerInnen können sich mit ihren Vorlieben und Ideen einbringen. Von kulturellen Aktivitäten wie der Besuch von Ausstellungen, über Sportprogramme wie Schwimmen, Eislaufen, Kegeln, usw. bis hin zu Gesellschaftsspielen ist vieles möglich. Den BewohnerInnen sollen dabei Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung aufgezeigt werden – abseits von Konsumzwang und suchtförderndem Millieu.

Medizinische Betreuung

Diese wird durch unsere KonsiliarärztInnen – einem Arzt für Allgemeinmedizin, einer Fachärztin für Psychiatrie und einem Facharzt für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde – gewährleistet.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung enthält im Wesentlichen die vereinbarte Aufenthaltsdauer, die gemeinsam erarbeiteten Zielvorstellungen, also das, was es in dieser Zeit zu erreichen gilt. Außerdem finden sich darin allgemeine Hinweise zur Betreuung und zum Aufenthalt in der Übergangswohngemeinschaft.

Zusammen mit der Betreuungskartei bildet die Betreuungsvereinbarung auch die Grundlage für die Dokumentation der Betreuungsarbeit (Reflexion, weitere Vereinbarungen, Teilziele, Amtswege, besondere Vorkommnisse, persönliche Einschätzung der Entwicklung, Verlängerungsanträge usw.)

Die Aktenführung ist offen für die jeweiligen Hausbewohner, jeder soll seinen eigenen Akt gut kennen, um auch später mit den eigenen Angelegenheiten besser umgehen zu können.

Vorbereitung auf das Vertragsende

Die Ausstiegsphase aus der Übergangswohngemeinschaft beginnt spätestens zwei Monate vor dem vereinbarten Vertragsende. Sie dient zur Überprüfung unserer Arbeit mit dem/der KlientIn und zur Vorbereitung des/der KlientIn auf sein/ihr zukünftiges Leben außerhalb der Übergangswohngemeinschaft.

  • Sind die angestrebten Ziele erreicht worden ?
  • Hat es positive Veränderungen bei dem/der KlientIn gegeben ?
  • Prüfung der Möglichkeit einer weiteren Betreuungsvereinbarung.
  • Abklärung des Verbleibs des Klienten / der Klientin nach dem Austritt.
  • Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen (wenn dies der Fall ist)
  • Abklärung der Notwendigkeit einer Nachbetreuung.
  • Abschlußgespräch.

Nachbetreuung

Wir sind bestrebt, unsere HausbewohnerInnen so selbständig wie möglich in geregelte Lebensverhältnisse zu entlassen.

Nach dem Ausscheiden aus der Wohnheimbetreuung gibt es bei Bedarf das Angebot einer individuell vereinbarten Nachbetreuung. Inhalte dieser Vereinbarung können Unterstützungen in folgenden Bereichen sein:

  • Wohnungsumgebung / Nachbarschaft
  • Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten
  • Hausbesuchsbetreuung
  • Pflege- und Hilfsdienste
  • Teilnahme an Tagesstrukturangeboten im Wohnheim
  • Krisenintervention

Es kann auch sinnvoll sein, bestimmte Bereiche der Betreuung weiterhin wahrzunehmen und zum Abschluß zu bringen (z.B. Unterstützung bei der Schuldensanierung oder Arbeitsfindung usw.) oder etwa durch Aufrechterhaltung des Kontaktes die KlientInnen vor einer völligen Isolation zu bewahren und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.